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Haushaltshilfe
ist in Deutschland eine Sozialleistung, die von der
gesetzlichen Krankenversicherung oder der Gesetzlichen
Rentenversicherung gewährt wird. Zuständig für die
Leistungserbringung sind die Krankenkassen bzw. die jeweils
für den Versicherten zuständigen Rentenversicherungsträger.
Die
Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten,
die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z.B.
Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung,
Kleiderpflege etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach
dem jeweils individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf. Kann
der Haushalt noch teilweise weitergeführt werden oder ist zu
bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere
Person des Haushalts möglich (z.B. Wochenende, Urlaub des
Lebenspartners), so können die Leistungen nur in
eingeschränktem Umfang gewährt werden.
Quelle:
Wikipedia 2006 |